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Kulturelles Bildungsprogramm des Landes NRW                                              

 

JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ ist ein kulturelles Bildungsprogramm in Grund- und Förderschulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Durchgeführt wird JeKits in Kooperation von außerschulischen Bildungspartnern wie z. B. Musikschulen oder Tanzinstitutionen und den Schulen.

 

  

 JeKits will möglichst vielen Kindern in Nordrhein-Westfalen den Zugang zu musikalischer bzw. tänzerischer Bildung eröffnen, unabhängig von ihren persönlichen und sozio-ökonomischen Voraussetzungen.

 

JeKits will die kommunale Bildungslandschaft mit einer systematisch gepflegten Kooperation von Schule und außerschulischen Bildungspartnern nachhaltig bereichern.

 

Unsere Musikschule als außerschulischer Bildungspartner und die Georg-Müller Grundschule Bielefeld haben sich für den Schwerpunkt – Musikinstrumente – entschieden.

 

Programmaufbau

Ab dem Schuljahr 2021/22 wird die Laufzeit des JeKits-Programms nicht mehr nur zwei Jahre für das einzelne Kind betragen, sondern das Programm wird schrittweise über die gesamte Grundschulzeit ausgedehnt.

 

Das erste JeKits-Jahr

Das erste JeKits-Jahr (JeKits 1) bietet eine musikalische Grundbildung für alle Schüler der ersten Klassen als Einstieg in das gemeinsame Musizieren. Die Kinder machen erste grundlegende Erfahrungen im Instrumentalspiel. Unterrichtet wird im sogenannten „Tandem“: Die Lehrkraft der Musikschule gestaltet die Stunde gemeinsam mit der Grundschullehrkraft. Der Unterricht findet im Klassenverband statt und umfasst eine Schulstunde innerhalb der Stundentafel. Der Unterricht ist verpflichtend und kostenfrei.


Die JeKits-Jahre 2,3 und 4

In den weiteren JeKits-Jahren werden die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten nach und nach weiter aufgebaut.

Das gemeinsame Musizieren findet nun im „JeKits-Orchester“ statt. Gleichzeitig erweitern die Kinder im Rahmen des JeKits-Gruppenunterrichts ihre Fertigkeiten am Musikinstrument. Der Unterricht wird durch Lehrkräfte der Musikschule erteilt und umfasst wöchentlich zwei Unterrichtsstunden. Der Unterricht ist freiwillig und kostenpflichtig (26,- EUR monatlich).

 

Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder ähnliche Sozialleistungen empfangen, werden auf Antrag von den Teilnahmebeiträgen befreit. Für Kinder, deren Eltern Wohngeld, Kinderzuschlag, Ausbildungshilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, ist die Teilnahme auf Antrag ebenfalls kostenfrei. Nehmen zwei oder mehr Kinder einer Familie am Programm teil, so fällt der volle Beitrag nur für das erste Kind an, für jedes weitere Kind muss lediglich die Hälfte gezahlt werden.

Mehr zum Thema:

www.jekits.de